Die HAHL Reinigungs-Service, Sicherheits- und Gebäude-Management GmbH betreibt freiwillig ein vertrauliches Hinweisportal nach §§ 12 ff. HinSchG. Alle Mitarbeiter oder Geschäftspartner, die mögliche Verstöße gegen Strafvorschriften, andere gesetzliche Vorgaben, interne Richtlinien oder sonstiges abträgliches Verhalten melden möchten, dürfen einen Hinweis an den Compliance Verantwortlichen geben. Der Compliance Verantwortliche ist nach §§ 8, 9 HinSchG zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, wie den Datenschutz verstoßen, wenn Sie unsere freiwillige Meldestelle nutzen. Teilen Sie nur und genauso viele Daten mit, wie nötig. Bedenken Sie bitte, bevor Sie Verdächtiges melden, dass Ihr Hinweis zu schwerwiegende Folgen für die Betroffenen führen kann.
Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten wie beispielsweise Ihre Beziehung zum Verdächtigen oder Ihren Namen an, falls Sie anonym bleiben möchten. Geben Sie dann keine Tatsachen an, die zu Ihnen zurückverfolgt werden können. Wir bitten Sie jedoch um Angabe Ihrer Personalien, weil wir dann Rückfragen stellen und das Problem wahrscheinlich effektiver lösen können. Die Schutzklauseln der §§ 33 bis 38 HinSchG sind für alle Beteiligten anwendbar.